Leistungen für Sie

Was wir im Einzelnen für Sie leisten können und sollten, erarbeiten wir im sogenannten Erstgespräch. Dort erfahren Sie, welche Unterstützungsmöglichkeiten sich Ihnen bieten. Gemeinsam definieren wir Ihre persönlichen Pflegeziele, ermitteln anhand Ihrer gesundheitlichen Situation Ihren Pflegebedarf und wählen geeignete Leistungsmodule und Pflegehilfsmittel aus. Sie erhalten von uns einen detaillierten Kostenvoranschlag. Auf dieser Grundlage schließen wir einen gemeinsamen Pflegevertrag. Sollten Sie später andere, mehr oder weniger Leistungen in Anspruch nehmen wollen, passen wir den Vertrag jederzeit gern an. Gewinnen Sie im Folgenden einen Überblick über unsere Angebote.

Grundpflege

ZUGEWANDT. ACHTSAM. INDIVIDUELL.

Auf folgende Leistungsmodule haben Sie im Rahmen der Grundpflege Anspruch: Freuen Sie sich auf den Tag, gemeinschaftlich bereiten wir ihn für Sie vor und beschließen ihn mit Ihnen. Sie möchten sich von der Nacht erfrischen? Sie würden gern baden oder duschen, sich gepflegt frisieren und kleiden? Sie fühlten sich sicherer, wenn Sie bei der Einnahme Ihrer Mahlzeiten jemanden an Ihrer Seite wüssten?
Wir sind bei all dem für Sie da, was der Gesetzgeber unter dem Begriff „Grundpflege“ zusammenfasst. Gemeinsam erarbeiten wir genau die auf Ihren Bedarf zugeschnittenen Mittel und Wege, um beschwerliche Routinen des Alltags für Sie so angenehm wie möglich zu gestalten.

Körperpflege

  • Waschen
  • Duschen
  • Baden
  • Zahnpflege
  • Kämmen
  • Rasieren
  • Blasen- und Darmentleerung

Mobilität

  • Lagern
  • Aufstehen (z.B. aus dem Bett)
  • An- und Auskleiden
  • Gehen
  • Treppensteigen
  • Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung

Ernährung

  • Zubereiten der Nahrung
  • Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme
  • Verabreichung von Sondennahrung

Die Kosten hierfür übernimmt die Pflegekasse – je nach Pflegegrad – komplett oder teilweise. Eine private Kostenübernahme ist jederzeit möglich.

Hauswirtschaftliche Betreuung

Unsere hauswirtschaftlichen Betreuungskräfte verstehen es, mit Herz und Verstand jeden Tag der ihnen anvertrauten Menschen zu etwas Besonderem zu machen.

Sie unterstützen bei Besorgungen und bei der Zubereitung der Mahlzeiten. Sie gehen bei der Wäsche zur Hand und sorgen für Ordnung in der Wohnung. Sie suchen das Gespräch, lesen vor oder schaffen Unterhaltung bei einem Spaziergang, einem Gesellschaftsspiel oder Gedächtnistraining.

Mit großem Einfühlungsvermögen und offenen Augen fügen sie sich unaufdringlich in Ihr häusliches Umfeld ein und bilden die rechte Hand bei der täglichen Organisation Ihres Alltags.

Der regelmäßige, enge Kontakt erfordert viel Feingefühl und gegenseitiges Vertrauen. Daher legen wir bei der Auswahl unserer MitarbeiterInnen größten Wert auf menschliche Harmonie zwischen Betreuungskraft und Klient.

Behandlungspflege

PROFESSIONELL. EINFÜHLSAM. ZUVERLÄSSIG.

Unsere examinierten Pflegekräfte sind für Sie zur Stelle, wann immer eine Krankheit besondere Aufmerksamkeit und Behand­lung erfordert. Ob im Anschluss an einen Klinikaufenthalt, bei chro­nischen oder akuten Erkrankungen und Beschwerden oder zur vorbeugenden Kontrolle und Versorgung möglicher Beschwerde­ursachen. Einzige Voraussetzung ist eine entsprechende ärztliche Verordnung, nicht jedoch ein Pflegegrad. Unsere Leistungen der Behandlungspflege umfassen im Einzelnen:

  • Anlegen / Wechseln von Wundverbänden (z.B. bei Wundliegen, offenem Bein)
  • Blutzuckerbestimmungen
  • Injektionen (z.B. Insulin)
  • Medikamente richten / Überwachung der Einnahme
  • Blutdruckkontrolle
  • Anlegen von Kompressionsverbänden
  • An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
  • Katheterversorgung
  • Gabe von Augentropfen
  • Einreibung von verschreibungspflichtigen Salben
  • Einlauf
  • Anleitung von Angehörigen zur Behandlungspflege
  • Versorgung von PEG-Sonden

Die Krankenkasse trägt die Leistungen und erhebt zehn Euro Eigenanteil je Verordnung. Zusätzlich stellt sie Ihnen einmal jährlich für die ersten 28 Tage der Behandlung zehn Prozent der Kosten in Rechnung. Die Höhe Ihrer Zuzahlungen ist jedoch begrenzt. So dürfen die Zuzahlungen innerhalb eines Kalenderjahres maximal zwei Prozent Ihrer jährlichen Bruttoeinnahmen betragen. Bei chronisch Kranken, die wegen derselben schwerwiegenden Krankheit in Dauerbehandlung sind, beträgt die Obergrenze ein Prozent. Werden diese sogenannten Belastungsgrenzen überschritten, so stellt Ihnen Ihre Krankenkasse eine Bescheinigung darüber aus, dass Sie für den Rest des Kalenderjahres keine Zuzahlungen mehr zu leisten haben. Dies regelt § 62 SGB V (fünftes Sozialgesetzbuch).

Leistungen, die die Krankenkasse nicht trägt, können selbstverständlich privat in Anspruch genommen werden.

Ambulante Palliativpflege

LINDERN. LEBEN. MENSCH SEIN

„Es geht nicht darum, dem Leben mehr Tage zu geben, sondern den Tagen mehr Leben.“

Dame Dr. Cicely Saunders (1918-2005), Begründerin der modernen Hospizbewegung und Palliativmedizin

Die Unterstützung durch palliativmedizinische Angebote ist eine ganz klare Entscheidung für mehr Lebensqualität und Selbstbestimmung in einer Zeit, in der dies auf den ersten Blick nicht möglich zu sein scheint.

Spezialisierte, im Bereich Palliative Care ausgebildete Fachkräfte, konzentrieren sich auf die optimale medizinisch-pflegerische, psychosoziale und spirituelle Begleitung von Menschen, die an einer nicht heilbaren, weit fortgeschrittenen und weiter fortschreitenden Erkrankung leiden. Grundlage ist stets die individuelle Lebenssituation der betroffenen Person. Unser Blick richtet sich dabei auf ein sinnerfülltes, friedvolles Leben bis zuletzt.

Ziel ist es, schwer beherrschbare Symptome zu erkennen, ihnen vorzubeugen und sie zu lindern. Diese Symptome gehen oftmals über das rein körperliche Leiden hinaus und erzeugen Ängste, die Patienten und Angehörige zusätzlich belasten.

In Zusammenarbeit mit dem Hausarzt sowie der örtlichen Spezialisierten Ambulanten Palliativversogung (SAPV) nehmen wir dem Patienten bestmöglich diese Leiden und schaffen Raum für einen Abschied in Ruhe und Würde. Patienten und Angehörige können sich einander ganz zuwenden, Gedanken teilen, gemeinsam loslassen.

Betroffene Menschen haben bei Vorliegen einer durch die Krankenkasse genehmigten ärztlichen Verordnung Anspruch auf eine spezialisierte ambulante palliativmedizinische Versorgung. Die Kosten werden voll übernommen. Gern beraten wir Sie in dieser schweren Situation über die Möglichkeiten, Sie bestmöglich zu unterstützen.

Unterstützungsangebote für Angehörige

BERATUNG. STÄRKUNG. ENTLASTUNG.

Sie möchten den Menschen, die Sie lieben, so nah wie möglich sein? Mit großem Einsatz und persönlicher Fürsorge sind Sie für einen Angehörigen da? Sie leisten Großartiges und Ihr Engagement führt Sie bisweilen an Ihre Belastungsgrenze?

Lassen Sie sich rechtzeitig unterstützen, damit Sie die Zeit mit Ihren Lieben wieder genießen können. Bevor Ihre eigene Gesundheit in Mitleidenschaft gerät. Die Beratungs-, Schulungs- und Entlastungsangebote der Höchberger Sozialstation geben Ihnen hierfür ein sicheres Geländer, das Sie verlässlich durch diese anspruchsvolle Aufgabe führt.

Individuelle häusliche Pflegeschulung

Die Pflegeschulung bei Ihnen zu Hause bezieht die individuellen Gegebenheiten, Bedürfnisse und Besonderheiten im persönlichen Umfeld ein. Auf dieser Grundlage erarbeiten wir geeignete, auf Ihren Bedarf zugeschnittene Pflegeroutinen, leiten Sie entsprechend an und begleiten Sie, damit Patient/n und Angehörige/r Sicherheit gewinnen im täglichen Miteinander. Die Pflegekasse übernimmt hierfür die Kosten.

Ist schnelle Hilfe gefordert – etwa nach einem Krankenhausaufenthalt – koordinieren wir für Sie in enger Abstimmung zwischen Pflegefachkräften, Ärzten und Sozialvertretern die häusliche Pflege für Ihre/n Angehörige/n. Ist der Pflegegrad beantragt? Sind erforderliche Hilfsmittel verfügbar? Müssen Räumlichkeiten angepasst werden? All diese Fragen müssen Sie sich in Ihrer ohnehin komplizierten Situation nicht stellen. Das tun wir für Sie und liefern die Antworten gleich mit, damit Sie sich mit ganzer Kraft Ihrer/Ihrem Angehörigen widmen können.

Beratungsbesuch (gem. § 37 Abs. 3 SGB XI)

Als Pflegegeldempfänger haben Sie Anspruch auf ein regelmäßiges häusliches Beratungs­gespräch. Der Gesetzgeber verpflichtet bei Eingruppierung in Pflegegrad 2 und 3 zu halbjährlichen und bei Pflegegrad 4 und 5 zu vierteljährlichen Beratungseinsätzen.

Unsere Pflegeberater geben Pflegepersonen und ihren Angehörigen wertvolle Hinweise u.a. zur Optimierung der Pflege, zu Schulungsangeboten oder auch zu Maßnahmen der Wohnumfeldverbesserung.

Wir freuen uns auf Ihre Terminanfrage, die Kosten trägt Ihre Pflegekasse.

Verhinderungspflege

DELEGIEREN. ENTSPANNEN. DURCHSTARTEN.

Sie sind pflegende/r Angehörige/r und wünschen sich ein paar Stunden Freizeit, einen Urlaub, Sie sind selbst erkrankt oder wollen einen privaten Termin wahrnehmen? Überlassen Sie die Pflege Ihrer/Ihres Angehörigen während dieser Zeit den erfahrenen und liebevollen Fachkräften der Höchberger Sozialstation.

Ein motiviertes Team springt für Sie ein, um Ihre Lieben einfühlsam und kompetent zu umsorgen. Daheim, im vertrauten Umfeld, wie auch in der Gemeinschaft unserer Tagespflege, findet Ihr/e Angehörige/r Halt, Wohlbefinden und Selbstvertrauen. Lassen Sie sich unterstützen, nehmen Sie sich Zeit, zu regenerieren und kehren Sie gestärkt zurück, um die Pflege wieder aufzunehmen.

Die Pflegekasse trägt auf Antrag die nachgewiesenen Kosten einer erwerbsmäßigen Ersatzpflege in Höhe von bis zu 3.386 Euro je Kalenderjahr (Stand Januar 2022). Damit Sie die Leistungen der Verhinderungspflege in Anspruch nehmen können, ist mindestens eine Einstufung in Pflegegrad 2 erforderlich. Zudem muss die Pflegeperson bereits wenigstens sechs Monate vor Eintritt der Verhinderung den Pflegebedürftigen häuslich gepflegt haben.

Gern beraten wir Sie über Ihre individuellen Möglichkeiten, Voraussetzungen und Leistungen, die Ihnen im Rahmen der Verhinderungspflege das Leben ein wenig erleichtern.

Hausnotruf

Sie leben weitgehend allein, doch es sollte jemand da sein, wenn es darauf ankommt? Der Hausnotruf schafft Sicherheit auf Knopfdruck. Wir nennen Ihnen gerne mehrere Anbieter, die bei Ihnen daheim ein sicheres und leicht zu bedienendes Hausnotrufsystem installieren. Sie tragen einen wasserdichten Sender am Körper, der im Fall der Fälle auf Knopfdruck z.B. Angehörige, Nachbarn oder Freunde informiert und bei Bedarf umgehend qualifizierte Hilfe auf den Weg zu Ihnen schickt.

Die Pflegekasse zahlt bei Vorliegen eines Pflegegrades einen Zuschuss in Höhe von bis zu € 25,50 monatlich (Stand 2022), sofern Sie die meiste Zeit des Tages allein leben.

Beratung zu Pflegehilfsmitteln

Über den Hausnotruf hinaus gewährt die Pflegekasse Zuschüsse zu weiteren Pflegehilfsmitteln, die Ihnen den Alltag erleichtern. Für die zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel übernimmt die Pflegekasse monatlich bis zu 40 Euro. Hierfür ist keine ärztliche Verordnung erforderlich, lediglich ein Pflegegrad. Größere Hilfsmittel, wie z.B. ein Pflegebett, ein Rollstuhl o.ä. erfordern ein Rezept.

Wir wählen mit Ihnen gern geeignete Pflegehilfsmittel aus und unterstützen Sie bei der Prüfung Ihrer Ansprüche.